Allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen
1. Allgemeines
Die Hey U Entertainment GmbH, im Folgenden "HEY U" genannt, schließt Verträge und akzeptiert Aufträge ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ergänzende bzw. abweichende Regelungen oder widersprechende Geschäfts-/Einkaufsbedingungen des Kunden/Auftraggebers bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen und firmenmäßig unterfertigten Zustimmung von Hey U.
2. Leistung - Leistungsumfang von HEY-U
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Honorar (Entgelt) ergeben sich aus der gesondert zwischen Hey U und dem Auftraggeber zu treffenden schriftlichen Vereinbarung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der ursprünglich vereinbarten vertraglichen Leistung und/oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Hey U und dem Auftraggeber und sollten unverzüglich schriftlich festgehalten werden.
3. Vom Auftraggeber sind zu gewährleisten/bereitzustellen/sicherzustellen:
(falls nicht anders und vor allem schriftlich vereinbart)
Verpflegung (Speisen und Getränke) und Unterbringung (EZ, Bad/Dusche, WC) des gesamten Personals von Hey U und deren für die Produktion zusätzlich beschäftigten Personen während des Auf- & Abbaus sowie während der Veranstaltung.
Parkmöglichkeiten für die Produktionsfahrzeuge von Hey U. Falls dies nicht möglich ist, werden die anfallenden Parkkosten dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
Entsprechende Stromanschlüsse (Herstellung, Kosten) - Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Stromversorgung für HEY U in dem Ausmaß bereitzustellen, in dem der Leistungsumfang von HEY U im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit (Produktion, etc) vor Ort erbracht werden kann.
Der Stromverbrauch geht zu Lasten des Auftraggebers.
4. Mietbedingungen
Die überlassenen bzw. eingesetzten Geräte, sowie deren Zubehör und Verpackung verbleiben im Eigentum von HEY-U. Die Weitervermietung der überlassenen Geräte an Dritte sowie jede Art von Änderung an den Geräten durch den Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Genehmigung seitens HEY-U nicht gestattet.
Bei Betrieb der überlassenen Geräte durch vom Auftraggeber bereitgestelltes oder beauftragtes Fremdpersonal (welches zuvor ausschließlich durch Hey-U zu autorisieren ist) haftet der Auftraggeber - auch bei mehrtägigem Leistungszeitraum - für sämtliche Schäden, welche durch falsche und/oder unautorisierte Inbetriebnahme, Vandalismus, Witterungseinflüsse, Feuer, Diebstahl u.ä., entstehen.
Eine Haftung von HEY-U besteht auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall überlassener Geräte während der Vertragszeit mittelbar oder unmittelbar Schäden entstehen.
Ansprüche des Auftraggebers in diesen Fällen auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Haftung
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die am Equipment von HEY-U während des Auf- & Abbaus und während der Veranstaltung durch seine Kunden/Besucher/Gäste oder sonstiger dritter Personen entstehen.
6. Kostenvoranschläge, Planung
Von HEY-U erstellte Kostenvoranschläge/Pläne/Angebote/Konzepte/Präsentationen etc. verbleiben im Eigentum der HEY-U und sind grundsätzlich unentgeltlich, es sei denn, wir haben im Vorfeld auf eine Zahlungspflicht hingewiesen.
7. Preise/Zahlungskonditionen
Alle von HEY U angeführten Preise sind Nettopreise ohne die gesetzliche Umsatzsteuer. Alle Preise/Summen verstehen sich somit Netto zuzüglich USt.
Zahlungskonditionen: 50% bei Auftragserteilung, 50% nach Veranstaltung/Lieferung, jeweils binnen 3 Tagen nach Rechnungslegung durch HEY-U ohne Abzug von Skonti o.A.
Bei Zahlungsverzug gelten 10% Verszugszinsen p.a. als vereinbart. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche zur Einbringlichmachung der offenen Forderung aufgewendeten, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten (Inkassobüro, Rechtsanwalt) zu ersetzen.
8. Angebot/Auftragsbestätigung
Der Auftraggeber prüft die Richtigkeit des Angebotes/der Auftragsbestätigung und die darin festgesetzten Veranstaltungs-, Proben- und Liefertermine. Weicht das Angebot/die Auftragsbestätigung vom ursprünglichen Auftrag ab, und widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Werktagen ab Erhalt des Angebotes/der Auftragsbestätigung schriftlich, so gelten diese Abweichungen als genehmigt
9. Technisch bedingte Änderungen
HEY-U behält sich Änderungen aufgrund von technischen Weiterentwicklungen und/oder sonstigen wichtigen und begründeten Fällen vor. HEY-U wird diese Änderungen, so irgend möglich, nur i n Abstimmung mit dem Auftraggeber durchführen.
10. Schutzrechte
Der Auftraggeber hält HEY U hinsichtlich Ansprüchen Dritter für Verletzungen von Schutzrechten vollkommen schad- und klaglos.
11. Steuern/Gebühren/Abgaben
Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber trägt auch die Kosten einer eventuellen technischen Kommissionierung. Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt laut Vereinbarung/Angebot zur Verfügung gestellt.
12. Honorar
Lädt der Auftraggeber zur Erstellung eines Angebotes/Präsentation/Konzept ein und erfolgt die Vergabe des Auftraggebers nicht an HEY-U bzw. findet die Veranstaltung aus welchen Gründen auch immer nicht statt, so ist HEY-U berechtigt, für die erbrachte Leistung (Anbotserstellung, Kalkulation, etc) ein angemessenes Honorar zu verrechnen.
13. Kündigung
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit HEY-U zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes abzüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen, so nicht bereits seitens HEY-U eingegangene Vertragsverhältnisse dem entgegenstehen.
Das Recht zur sofortigen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund steht HEY-U insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Teilzahlungen durch den Auftraggeber trotz Fälligkeit unter Setzung einer Nachfrist von 1 Woche nicht bezahlt wurden bzw. wenn trotz Aufforderung durch HEY-U Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung nicht fristgerecht bezahlt wurden. Auch in diesem Falle gebührt HEY-U das volle vereinbarte Entgelt abzüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen, so nicht bereits seitens HEY-U eingegangene Vertragsverhältnisse dem entgegenstehen.
14. Versicherung
HEY U bietet dem Auftraggeber an, für die Veranstaltung nach Möglichkeit eine ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung werden jedenfalls dem Auftraggeber als Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt.
15. Ansprüche HEY-U
Die Ansprüche von HeY-U sind unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wien, es gilt ausschließlich österreichisches Sachrecht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes. Entgegenstehende zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben davon unberührt.